Die Kontrollen bei Futtermitteln sollen strenger werden, so sehen es die neuen Regeln Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vor.
Auch private Labore müssen in Zukunft Messwerte, die auf eine Verunreinigung des Futters hinweisen, melden. Futtermittelhersteller werden verpflichtet, auch die Ergebnisse eigener Qualitätskontrollen an die Behörden weiterzuleiten. [weiterlesen...]
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